Allgemeine Geschäftsbedingungen

Landauer KLetterhalle Betriebs GMBH

  • 1. Vertragsgegenstand
    • 1.1. Das Mitglied ist innerhalb der Vertragsdauer berechtigt, während der Öffnungszeiten (siehe 6) und entsprechend der Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie der ausgehängten Hallenregeln die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen der Landauer Kletterhalle Betriebs GmbH „Fitz Rocks“ (im Folgenden: Fitz Rocks Landau) zu nutzen.
    • 1.2. Die Möglichkeit für Mitglieder und Besucher des Fitz Rocks Landau, die Wellnesseinrichtungen des Fitnessstudios Relax Fitness Landau, Albert-Einstein-Straße 6, 76829 Landau, erfolgt gegen gesondertes Entgelt. Dieses Angebot, das auf einer Kooperation zwischen Fitz Rocks Landau und dieser eigenständigen Fitnesseinrichtung (Relax Fitness GmbH) beruht, erfolgt freibleibend. Eine etwaig zukünftige Einschränkung oder Einstellung berechtigt weder zur Beitragsminderung noch zur Kündigung. Fitz Rocks trägt nicht die Verkehrssicherungspflicht für diese Wellnesseinrichtungen. Daher ist die Haftung hierfür im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere sofern und soweit Schäden oder Nachteile, die dem Mitglied/Besucher aus deren Nutzung erwachsen, nicht auf eigenem Verschulden von Fitz Rocks oder deren Mitarbeitern beruhen.
  • 2. Geltung der Vertragsbedingungen
    • 2.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber dem Mitglied erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Leistungsangebote.
    • 2.2. Es gelten ferner die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Fitz Rocks Landau sowie die Hallenregeln, die jeweils an der Rezeption des Fitz Rocks Landau zur Einsicht und Mitnahme ausliegen.
    • 2.3. Neufassungen der Allgemeinen Mitgliedschafts- und Nutzungsbedingungen werden Vertragsinhalt, wenn Fitz Rocks diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung schriftlich übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich widerspricht.
  • 3. Mitgliedsbeitrag / Zahlungsweise
    • 3.1. Mitgliedsbeiträge sind im Voraus komplett für die jeweilige Laufzeit zu bezahlen. Im Verzugsfalle werden anfallende Mahnkosten, mindestens aber eine Pauschale von 5,00 €, berechnet.
    • 3.2. Fitz Rocks ist im Falle jeder mangels Kontodeckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Abbuchung berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten, mindestens aber eine Pauschale von 3,00 € je Fall, zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
    • 3.3. Die Voraussetzungen für gewährte Ermäßigungen (Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, u.ä.) sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat Fitz Rocks unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Fitz Rocks behält sich vor, in diesem Fall den Beitrag auf den entsprechend günstigsten Normaltarif zu erhöhen. Das Mitglied hat ferner alle 12 Monate Nachweis zu erbringen, dass die weitere Gewährung der Ermäßigung gerechtfertigt ist. Erfolgt dies nicht, wird eine vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt, und der monatliche Beitrag wird wiederum auf den entsprechend günstigsten Normaltarif erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
    • 3.4. Änderungen der Anschrift und Kontoänderungen sind Fitz Rocks unerzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt oder verzögert das Mitglied die Mitteilung, hat es die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
  • 4. Mitgliedsausweis
    • 4.1. Die Berechtigung des Mitglieds zur Nutzung der angebotenen Leistungen werden durch den Mitgliedsausweis dokumentiert. Ohne Mitgliedskarte kann Zutritt nur gegen normales Entgelt gewährt werden. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von Fitz Rocks Landau und ist nach Vertragsende vom Mitglied zurückzugeben.
    • 4.2. Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises ist Fitz Rocks Landau unverzüglich mitzuteilen. Für die Aushändigung eines neuen Mitgliedsausweises wegen Verlustes werden 20,00 € berechnet.
    • 4.3. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar.
  • 5. Kündigung/Widerruf
    • 5.1. Verträge können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragsfestlaufzeit bzw. bei unbestimmter Vertragslaufzeit von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
    • 5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere behält sich Fitz Rocks vor, bei unzumutbarem Verhalten eines Mitglieds oder bei erheblichen Verstößen gegen die Nutzungsordnung dessen Mitgliedschaft außerordentlich fristlos zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung durch Fitz Rocks entbindet das Mitglied bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin nicht von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags.
    • 5.3. Nimmt das Mitglied seinen Wohnsitz an einem Ort, der mehr als 50 km vom Betriebssitz des Fitz Rocks Landau entfernt liegt, ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Mit der Kündigung ist eine behördliche Ab- und Anmeldebestätigung vorzulegen.
    • 5.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgerechte Absendung (per Post) oder Abgabe des Kündigungsschreibens im Fitz Rocks Landau maßgeblich.
    • 5.5. Fitz Rocks behält sich vor, den Mitgliedschaftsvertrag innerhalb der ersten 30 Tage der Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • 6. Öffnungszeiten; Schließungen
    Fitz Rocks Landau behält sich vor, in zumutbarer Weise und zumutbarem Umfang
    • - die Öffnungszeiten zu ändern,
    • - kurzfristige Schließungen im Falle technischer Revisionen oder Reparatur- und Wartungsarbeiten vorzunehmen,
    • - tageweise Teilbereiche oder den Betrieb insgesamt anlässlich von Firmenveranstaltungen und Wettkämpfen nach vorheriger Ankündigung zu schließen.
    Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Minderung der Mitgliedsbeiträge, da diese Einschränkungen bereits in der Beitragskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
  • 7. Haftung
    • 7.1. Die Haftung von Fitz Rocks, seiner Organe und Erfüllungsgehilfen, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt.
    • 7.2. Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
  • 8. Daten des Mitglieds
    • 8.1. Fitz Rocks Landau versichert, dass sämtliche vertrauliche Daten streng vertraulich behandelt und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften ausschließlich für
      • - die Verwaltung des Mitgliedsvertrages,
      • - die Abwicklung der Mitgliedsbeiträge,
      • - die Übermittlung von neuen Angeboten und aktuellen Informationen durch Fitz Rocks Landau selbst verwendet werden.
    • 8.2. Das Mitglied ist berechtigt, Auskunft über die gespeicherten Daten und kostenfreie Korrektur oder Löschung nach Vertragsende zu verlangen.
  • 9. Schlussbestimmungen
    • 9.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen / Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
    • 9.2. Sollte eine aktuelle oder zukünftige Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.